Arbeit ist ein Menschenrecht. Sie ermöglicht Menschen Selbstverwirklichung und Teilhabe an der Gesellschaft.

Damit das gelingt, muss Arbeit aber gute Arbeit sein. Menschen, die zu Niedriglöhnen arbeiten, sich von einer Befristung zur anderen oder einem Leiharbeitsverhältnis zum anderen hangeln, die unter immer größerem Druck stehen und von denen Erreichbarkeit rund um die Uhr verlangt wird: Für die bedeutet Arbeit oft nicht Selbstverwirklichung, sondern Belastung – die sich dann auf das ganze Leben, die Familie, die Gesundheit etc., auswirkt.

Viel bei der Gestaltung der Arbeitswelt ist Bundesaufgabe. Land und Kommunen können aber trotzdem etwas tun, um gute Arbeit umzusetzen. Und dafür möchte ich eintreten!

Den Freistaat zum Musterarbeitgeber machen!

Eines ist ganz einfach: Der Freistaat kann bei sich selbst, für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gute Arbeit schaffen. Das heißt für mich zum Beispiel:

  • Verzicht auf sachgrundlose Befristung und Leiharbeit,
  • Flexibilität für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit wo immer dies möglich ist,
  • Recht zum Wechsel zwischen Voll- und Teilzeit,
  • Ausreichend Personal, damit die Aufgaben des Staates gut erledigt werden können,
  • mehr Mitbestimmung durch eine Überarbeitung des Personalvertretungsgesetzes.

Einen Pakt für gute Arbeit schließen!

Der Freistaat kann kaum Arbeitsgesetze beschließen. Aber er kann auf die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einwirken. Das ist der „Pakt für gute Arbeit“. Und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die sich anschließen, können mit ihrer Vorbildfunktion um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werben.

Ein bayerisches Vergabegesetz mit Tariftreue schaffen!

In einem bayerischen Vergabegesetz muss endlich geregelt werden, dass Unternehmen, die staatliche Aufträge wahrnehmen wollen, Tarifverträge und weitere Mindestbedingungen bei sozialen oder Umweltstandards einhalten müssen – und auch für ihre Subunternehmen haften. Bisher ist das nicht der Fall – mit der Folge, dass bei Ausschreibungen zu häufig die Unternehmen gewinnen, die schlechte Arbeitsbedingungen bieten.

Mehr Weiterbildung ermöglichen!

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich regelmäßig weiterbilden können. Dafür schafft ein Weiterbildungsgesetz die Grundlage. Es ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern endlich auch in Bayern, jedes Jahr einige Tage bezahlt von der Arbeit freigestellt zu werden, um sich weiterzubilden.

Soziale und Handwerksberufe aufwerten!

Viel zu oft wird übersehen, wie wichtig die Berufe im Handwerk und im Sozialen sind. Unsere Gesellschaft konzentriert sich auf die Akademikerinnen und Akademiker.

Das muss sich ändern, denn die sozialen und die Handwerksberufe sind genauso wichtig. Deshalb müssen sie gestärkt werden. Für bessere Arbeitsbedingungen zu sorgen, liegt zu einem großen Teil in der Hand der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, aber vor allem bei den sozialen Berufen kann auch das Land handeln: Durch bessere Personalschlüssel und durch eine bessere Bezahlung in den Tarifverträgen, die der Freistaat abschließt.

Gestärkt werden muss auch die duale Berufsausbildung. Das gilt sowohl für die Ausbildungsqualität als auch für die Werbung für Ausbildungsberufe. Der Freistaat muss in den Schulen und in Ausbildungskampagnen stärker deutlich machen, wie attraktiv Ausbildungsberufe gerade auch im Handwerk sind.

Einen sozialen Arbeitsmarkt schaffen!

Es gibt Menschen in unserer Gesellschaft, die kaum eine Chance haben, auf dem regulären Arbeitsmarkt eine Stelle zu finden. Auch sie haben aber ein Recht auf Arbeit. Daher muss ein sozialer Arbeitsmarkt geschaffen werden, auf dem diese Menschen in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einer Arbeit nachgehen können. Dafür muss der Freistaat endlich den sogenannten „Aktiv-Passiv-Tausch“ ermöglichen. Es gibt in unserer Gesellschaft viele Aufgaben, die erledigt werden müssen und bei denen diese Menschen mithelfen könnten.