In Bayern fehlt eine riesige Zahl an Wohnungen – das erleben wir ja auch hier in Erlangen. Die Folge sind stark steigende Mieten und Preise. Immer mehr Menschen können sich Wohnen kaum noch leisten.
Damit sich das ändert, müssen vor allem neue Wohnungen gebaut werden – so, wie wir das in Erlangen machen. Es braucht aber auch ein sozialeres Mietrecht und eine sozial gerechte Bodenordnung.
Eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft gründen!
Seit unter der Regierung von CSU und FDP durch den damaligen Finanzminister Söder die GBW mit ihren 34.000 Wohnungen verkauft wurde, hat Bayern keine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft mehr. Das muss sich dringend ändern!
Deshalb trete ich für die Gründung einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft ein. In dieser sollen in den nächsten fünf Jahren 25.000 Wohnungen gebaut werden. Bauen soll die Gesellschaft vor allem auf Grundstücken, die dem Freistaat gehören und im Auftrag von Kommunen, die selbst keine Wohnungsbaugesellschaft haben. Und entstehen sollen vor allem geförderte und niedrigpreisige Wohnungen sowie Wohnungen für staatliche Beschäftigte.
Flächen mobilisieren!
Es ist eigentlich verrückt: Der Freistaat weiß gar nicht, auf welchen Flächen er eigentlich bauen könnte. Denn das wird nicht erfasst. Das muss sich dringend durch ein staatliches Flächenkataster ändern.
Der Freistaat soll seine Flächen, die für Wohnungsbau geeignet sind, dann entweder selbst bebauen oder vergünstig für die Schaffung von gefördertem Mietwohnungsbau abgeben – am Besten an die Kommunen, aber auch an private Wohnungsbauunternehmen, die sich zum Bau von geförderten Wohnungen verpflichten. Der Freistaat muss aber auch dafür sorgen, dass er diese Flächen zurückerhält, wenn die Bindung der geförderten Wohnungen ausläuft: Zum Beispiel über Erbpacht oder vertraglich vereinbarte Rückkaufsrechte.
Gleichzeitig muss mit Flächen sparsam umgegangen werden. Deshalb muss der Schwerpunkt des Wohnungsbaus auf dem Schaffen von Geschosswohnungen liegen.
Den geförderten Wohnungsbau stärken!
In den letzten Jahren ist endlich mehr Geld in den geförderten Wohnungsbau geflossen. Dieses kommt weitgehend vom Bund, und es ist nur bis 2019 garantiert.
Die Mittel müssen aber dauerhaft bereitgestellt werden, damit ausreichend bezahlbare Wohnungen entstehen. 350 Millionen sollen jedes Jahr in den klassischen geförderten Wohnungsbau fließen, daneben muss es zusätzliche Förderungen Barrierefreiheit, inklusive Wohnformen, Studierende, Auszubildende, Seniorinnen und Senioren, Familien sowie für flexible Wohnformen geben.
Die Sozialbindung geförderter Wohnungen (derzeit bei neuen Wohnungen meist 25 Jahre) muss erheblich verlängert werden. Mieterhöhungen bei der Grundmiete geförderter Wohnungen sollen beschränkt werden, zum Beispiel auf den Anstieg der Bauunterhaltskosten.
Genossenschaften sollen eine eigene Säule im Wohnraumförderungsprogramm werden.
Den Mietanstieg bremsen!
Die Mieten steigen viel stärker als die Kosten für das Schaffen und Unterhalten von Wohnungen. Das muss endlich wirksam eingeschränkt werden.
Vieles dabei muss der Bund regeln: Eine Ausweitung der Mietspiegel, die derzeit nur die Neuvermietungen der letzten vier Jahre betrachten, aber nicht die oft viel niedrigeren Bestandsmieten. Oder eine stärkere Absenkung der Kappungsgrenze, die derzeit bis 15 oder 10 Prozent zulässiger Mieterhöhung in drei Jahren liegt. Der Freistaat muss sich im Bund dafür einsetzen, dass diese Regelungen kommen.
Der Freistaat kann aber an einigen Stellen auch selbst handeln: Er kann die Verordnung über die Mietpreisebremse überarbeiten, so dass diese wirksamer wirkt. Ein Wohnraumaufsichtsgesetz macht es für die Kommunen möglich, besser gegen Mietwucher und die Eigentümerinnen oder Eigentümer dramatisch schlechter oder überbelegter Wohnungen vorzugehen.
Bürokratie und Baukosten senken!
Die bayerische Bauordnung setzt viele Standards. Viele davon sind auch notwendig und sinnvoll, sei es bei der Barrierefreiheit, beim Brandschutz oder der Energieeffizienz.
Manchmal schießen die Vorgaben aber auch über das Ziel hinaus oder sind detaillierter als nötig – und verursachen dann hohe Kosten, obwohl das gleiche Ziel auch günstiger erreicht werden könnte. Daraus soll die bayerische Bauordnung intensiv überprüft werden – das macht Bauen günstiger und weniger bürokratisch.
Das Bodenrecht weiterentwickeln!
Eigentum verpflichtet – das gilt auch für die Eigentümerinnen und Eigentümer von Boden. Deshalb muss es stärker als bisher möglich werden, Vorgaben darüber zu machen, wie der Boden genutzt wird. Dazu gehört z.B., in Bebauungsplänen Vorgaben über den Wohnungsmix festzulegen (Wohnungsgrößen, Mietwohnungen, geförderte Wohnungen) – auch bei bestehendem Baurecht. Und auch eine zusätzliche, höhere Grundsteuer C auf baureife, aber unbebaute Grundstücke oder eine Bodenwertzuwachssteuer gehört dazu, um spekulatives Brach-liegen-lassen von Baugrundstücken zu unterbinden.
Auch hier muss der Bund die Änderungen vornehmen. Der Freistaat muss aber dafür eintreten – und ich will mich dafür einsetzen, dass er das tut.